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Die Ehrungsordnung der RV92 Schweinfurt e. V.


[ 2007 ]

Ehrungsordnung

vom 11. Februar 2007


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Grundsatz

Die 1. RVgg 1892 Schweinfurt verleiht nach Maßgabe dieser Ehrungsordnung an seine Mitglieder Auszeichnungen.


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Organ

Zuständig für die Verleihung von Ehrennadeln ist der geschäftsführende Vorstand.


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Ehrungsanlass

1. Ehrung für Vereinstreue
2. Ehrung für herausragende sportliche Leistungen
3. Ehrung für besondere Verdienste um den Verein
4. Ernennung von Ehrenmitgliedern
5. Ernennung von Ehrenvorständen
6. Ernennung von Ehrenvorsitzenden

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Ehrung für Vereinstreue

Der Verein verleiht:

1. die silberne Ehrennadel
2. die goldene Ehrennadel

1.1 für 25jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die silberne Ehrennadel
2.1 für 40jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die goldene Ehrennadel

Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr als volles Jahr gerechnet.
Die Berechnung ist nicht vom Alter abhängig.
Die Ehrung soll an der Generalversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.

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Ehrung für herausragende sportliche Leistungen

Der Verein kann verleihen:

1. die Verdienstnadel in Silber
2. die Verdienstnadel in Gold

1.1 für sportliche Leistungen die Verdienstnadel in Silber
2.1 für herausragende sportliche Leistungen die Verdienstnadel in Gold

Grundsätzliche Voraussetzung für die Verleihung der Verdienstnadel in Gold ist die vorausgegangene Verleihung der Verdienstnadel in Silber.


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Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein

Der Verein kann verleihen:

1. die Verdienstnadel in Silber
2. die Verdienstnadel in Gold

1.1 10jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Vorstand
1.2 20jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt

2.1 20jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Vorstand
2.2 30jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt

Grundsätzliche Voraussetzung für die Verleihung der Verdienstnadel in Gold ist die vorausgegangene Verleihung der Verdienstnadel in Silber.

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Ernennung von Ehrenmitgliedern

Zum Ehrenmitglied des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden,

1. wem die Verdienstnadel in Gold verliehen wurde, und sich weiterhin um
den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.

2. wem die Verdienstnadel in Silber verliehen wurde, mindestens
50 Jahre ununterbrochene Vereinszugehörigkeit hat und sich weiterhin
um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.

Ehrenmitglieder sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit.


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Ernennung von Ehrenvorsitzenden / Ehrenvorständen

Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer das Amt des 1. Vorsitzenden über einen längeren Zeitraum (mindestens 20 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat.

Zum Ehrenvorstand des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer ein Amt im Vorstand über einen längeren Zeitraum (mindestens 20 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat.

Ehrenvorsitzende / Ehrenvorstände bleiben beratende Mitglieder des Gesamtvorstandes.

Ehrenvorsitzende / Ehrenvorstände sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit.

Diese Ernennung erfolgt frühestens nach Ausscheiden aus dem Vorstand oder postum.

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Weitere Voraussetzungen

Ernennung von Ehrenvorsitzenden / Ehrenvorständen und Ehrenmitgliedern nimmt die ordentliche Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vor.

Die Ehrung soll an der ordentlichen Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.

über den Zeitpunkt der Verleihungen bzw. Ernennungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

Die Verleihungen von Ehrennadeln werden protokollarisch festgehalten.

Die Ernennungen werden beurkundet und protokollarisch festgehalten.

Ehrungen können vom geschäftsführenden Vorstand, Ernennungen von der ordentlichen Mitgliederversammlung wieder aberkannt werden (z.B. bei Ausschluss aus dem Verein).

Die Vereinsverdienstnadeln werden nur an volljährige Mitglieder verliehen.

Bis heute ausgesprochene Ehrungen behalten ihre Gültigkeit.

Diese Ehrungsordnung wurde in der Vorstandssitzung mit Beirat am 11.02.2007 einstimmig beschlossen.


Diese Ehrungsordnung tritt am 11.02.2007 in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin gültige Ehrungsordnung.

für den Vorstand:

Thomas Zimmermann , 1. Vorsitzender

Helga Aue, 2. Vorsitzende

Dieter-Karl Schenk, 1. Schatzmeister

Rosemarie Endreß, 1. Schriftführerin